Fahnenmast / Dienstleistungen

UNSER SERVICE FÜR SIE

DIENSTLEISTUNGEN

Leiternprüfung nach BGI 694 (vormals BGV D36)

Sehr geehrter Kunde,
wir beweisen seit vielen Jahrzehnten unsere Kompetenz im Fachgebiet Leitern und Gerüste. Unsere Dienstleistung umfasst nicht nur die Leiterprüfung und Gerüstprüfung, sondern auch die Leitervermietung sowie die Gerüstvermietung.

Die Leiternprüfung wird seit jeher von den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und den Industrienormen begleitet
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass schadhafte Leitern und Tritte der Benutzung entzogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Verschrottung nicht möglich ist.
Laut BGI 694 hat der Unternehmer dafür zu sorgen „dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.“

Als Leiternfachfirma bieten wir Ihnen an dieses Prüfung durchzuführen. Am Ende erhält jede Leiter eine Prüfplakette und ein Prüfplatt. Der gesamt Prüfvorgang wird in einem gesonderten Leiternprüfbuch festgehalten.
Wenn Sie Ihre Leitern, Tritte, Steigleitern, Gerüste oder Schachtleitern prüfen lassen wollen fragen Sie uns hier erhalten Sie eine Preisliste für unseren Prüfservice.

Ihr Ansprechpartner für Leiternprüfung:

Ihr Ansprechpartner für Leiternprüfung:

Herr Leonardo Knödler

Telefon: +49 7151 / 99516-12
Fax: +49 7151 / 99516- 6

E-Mail: l.knoedler@knoedler.de

Prüfprotokolle:

Steigleiternprüfung nach DGUV 208-032

Sehr geehrte Kunden,

wir beweisen seit vielen Jahrzehnten unsere Kompetenz im Fachgebiet Leitern, Tritte, Gerüste sowie Steigleitern und Sonderkonstruktionen.
Unsere Dienstleistung umfasst nicht nur die Leiter,- & Gerüst,- Steigleiternprüfung, sondern auch die Leitervermietung sowie die Gerüstvermietung.

Überprüfung von Steigleitern entsprechend der Betriebssichheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 20.
Entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss „Bauliche Einrichtungen“ der Berufsgenossenschaften.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass eine beauftragte Person Steigleitern wiederkehrend auf
ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel vorausgegangener Prüfungen.
In der Regel empfiehlt sich die jährliche Prüfung; je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese Frist verlängert (z. B. in trockener Umgebung) bzw. verkürzt (z. B. in aggressiver Umgebung) werden.
Die Ergebnisse werden von uns Dokumentiert.
Bei unserer Prüfung wird dann festegtellt ob die Steigleitern noch den aktuellen Vorschriften entspricht, sollt die nicht der Fall sein werden wir Ihnen Vorschläge unterbreiten.

Bei uns erhalten Sie von der Prüfung der Steigleitern über die Reparatur oder Nachrüstung bis hin zur Neumontage der Steigleitern den kompletten Service aus einer Hand.

Ihr Ansprechpartner für Leiternprüfung:

Ihr Ansprechpartner für Leiternprüfung:

Herr Leonardo Knödler

Telefon: +49 7151 / 99516-12
Fax: +49 7151 / 99516- 6

E-Mail: l.knoedler@knoedler.de

Fahnenmast-Reparatur-Service

Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Reparatur Ihrer Fahnenmasten.

Um die Kosten der Fahnenmast-Reparatur niedrig zu halten, benötigen wir jedoch Ihre Unterstützung.
Denn die erste Bestandsaufnahme der Mängel stimmen wir mit Ihnen telefonsich ab. Hierbei ist es von Vorteil, wenn Sie uns Bilder per eMail zukommen lassen. Wir können dabei den Fahnenmast in der Regel ganau typisieren. Hierbei spielt es keine Rolle ob es ein Knödler-Mast oder ein Fremdfabrikat ist. Jetzt können wir gemeinsam das weitere Vorgehen über die Fahnenmastreparatur abstimmen:

Liefern wir die Ersatzteile und Sie ersetzen die defekten Teile
oder

Kommt unser Monteur zur Fahnenmast Reparatur
oder

Suchen wir einen Handelspartner in Ihrer Nähe, der die Reparatur durchführt.
oder

Wir konnten das Problem telefonisch nicht erörtern und es muss zuerst eine Begutachtung vor Ort durchgeführt werden. Hierbei ist es oft möglich den Fahnenmasten sofort zu reparieren. In diesem Fall würden keine Kosten zur Begutachtung entstehen.

Ansprechpartner für Fahnenmastreparatur

Ansprechpartner für Fahnenmastreparatur

Herr Leonardo Knödler

Telefon: +49 7151 / 99516-12
Fax: +49 7151 / 99516- 6

E-Mail: l.knoedler@knoedler.de

Montage Steigleitern

Wir liefern nicht nur individuelle angepasste Steigleitern / Fluchleitern. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot zur Montage der Steigleitern. Unser Team, welches viele Jahre Erfahrung in diesem Bereich hat, montiert die Steigleitern entsprechend den gültigen Vorschriften.

mehr Information zur Montage Steigleiter und Montage Fluchtleiter

Ansprechpartner für Steigleitern Montage:

Ansprechpartner für Steigleitern Montage:

Herr Edgar Frühwirth

Telefon: +49 07151 / 99516-14
Fax: +49 7151 / 99516- 6

E-Mail: e.fruehwirth@knoedler.de

Regalprüfung nach DIN EN 15635

Laut DIN EN 15635 vom 1. August 2009 müssen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einmal im Jahr einer umfangreichen Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Durchführen muss diese Regalprüfung eine „befähigte Person“.

Welche Regale müssen geprüft werden?

Fachbodenregale,Palettenregale,Kragarmregale,Durchlaufregale

Wozu dienen Regalprüfungen?

Im Rahmen der Arbeitsschutzverordnung dient die Überwachung der Regale in erster Linie der Vermeidung von Unfällen im Lager. Darüber hinaus werden wirtschaftliche Faktoren durch die regelmäßige Überprüfung von Regalkonstruktionen begünstigt.

Die Gründe für Regalprüfungen auf einen Blick:

  • Unfallverhütung im Lager
  • Mitarbeitersicherheit
  • Sicherstellung der Kontinuität der Produktion
  • Sicherheit von Waren und Gütern
  • Verlängerung der Haltbarkeit

Rechtsgrundlage für eine Regalprüfung :

  • Regalregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Speicherung durch Akkumulation
  • Dynamische Palettenregale PROflow
  • Mehrgeschossige Installationen

Diese Vorschriften bilden die rechtliche Grundlage für eine regalprüfung dguv und Regalprüfung nach DIN EN 15635 :

  • ArG – Art.-Nr. 6 Arbeitsrecht
  • UVG – Art.-Nr. 82 Bundesgesetz über die Unfallversicherung
  • VUV – Art.-Nr. 32b Unfallverhütungsverordnung
  • DIN EN 15635 (Stahlfeste Regale / Einsatz und Instandhaltung von Lagereinrichtungen)
  • STEG, Sicherheit gegen Technik. Geräte und Maschinen
  • DGUV Information 208-043 (Sicherheit von Regalen)

Regalkontrollen sind nach DIN EN 15635 mindestens alle 12 Monate vorgeschrieben und müssen von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Vor allem Regale, die schädlichen Einflüssen ausgesetzt sind, die wiederum zu gefährlichen Situationen führen können, müssen inspiziert werden. Solche Einflüsse treten beispielsweise dann auf, wenn sich die Regale in der Nähe einer Fahrspur befinden. Typische Schäden sind Kollisionsschäden an der Unterseite von Stützen und Traversen. Kleinere Behälter, die von Hand be- und entladen werden, sind generell von der Prüfung ausgeschlossen.

Manchmal unterliegen das Regale prüfen einer Inspektion:

Welche Kontrollen sollten bei einer Regalpruefung durchgeführt werden?

Die Norm (DIN EN 15635) verlangt vom Betreiber und Regalprüfer, das Regal sowohl durch eigene Kontrollen als auch durch einen externen Auditor zu überprüfen. Man unterscheidet zwischen „sachkundiger Prüfung“ und „innerer Prüfung bzw. Sichtprüfung“:

Unter einer „sachkundigen Regalpruefung“ und einer Regalprüfung nach DIN EN 15635 sind die mindestens alle zwölf Monate durch eine sachkundige Person durchzuführenden regelmäßigen Prüfungen zu verstehen. BITO Regalinspektoren sind qualifizierte Personen, um eine Sachverständigenprüfung durchzuführen. „Innere Kontrollen oder Sichtkontrollen“ werden vom Regalprüfer in kürzeren Abständen durchgeführt. Auf Basis einer Risikoanalyse sollte der Endlagerverwalter entscheiden, in welchem Umfang und wie oft andere Inspektionen oder Sichtkontrollen durchgeführt werden sollen. In der Regel werden wöchentlich Sichtkontrollen durch Fachpersonal durchgeführt.

Wer kann Regale inspizieren?

Zur Durchführung von „Sachverständigenprüfungen“ sind nur nach TRBS 1203 qualifizierte Personen berechtigt, der sogenannte Regalprüfer. Die Technische Regel Betriebssicherheit setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium voraus. Darüber hinaus sind mindestens vergleichbare Berufserfahrung mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln sowie eine rechtzeitige berufliche Tätigkeit erforderlich. Unsere „Verbandsgeprüften Regalbediengeräte“ erfüllen selbstverständlich die Anforderungen der TRBS 1203!

Speichenprüfverfahren und Regalprüfung dguv

Prüfprotokoll / Prüfumfang nach DIN EN 15635

Wir prüfen Ihre Regale im laufenden Betrieb unter folgenden Gesichtspunkten:

  • Wurde das Regal gemäß der Montageanleitung montiert?
  • Sind Teile der Konstruktion beschädigt?
  • Gibt es Schäden durch Stöße oder Überlastung der Balken?
  • Gibt es Risse in den Schweißnähten oder im Grundmaterial?
  • Wie ist der Zustand und die Effizienz der Sicherungen?
  • Wie ist der Zustand des Gebäudebodens?
  • Wie ist die Position der Lasten auf der Palette?
  • Wie ist die Position der Ladeeinheit im Regal?
  • Sind Lade- und Informationshinweise vorhanden und aktuell?
  • Sind die Regale zu schwer?
  • Ist die Stabilität der Ladeeinheiten gegeben?
  • Werden die maximalen Abmessungen der Ladeeinheiten eingehalten?

Bei der Inspektion stufen wir die Schäden an den zu inspizierenden Gegenständen in drei Gefahrenstufen ein:

  • grün (Beschädigung, die vom Betreiber zu beachten ist)
  • orange (Entlastung und Blockade innerhalb von 4 Wochen)
  • rot (sofortige Entlastung und Blockierung von Regalen)

Regale prüfen

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Regalkonstruktionen erinnern wir Sie ca. 1 Monat vor der nächsten jährlichen Regalinspektion an den bevorstehenden Termin.

Sie können sich auf uns zählen. Haben wir einen gemeinsamen Termin für die Regalbesichtigung vereinbart, dann kommen wir wie versprochen. Keine Verzögerungen, kurzfristige Absagen und keine verpasste Termine. Gegenseitiges Vertrauen mit unseren Kunden ist uns wichtig. Nach Überprüfung Ihrer Regale erhalten Sie eine detaillierte Dokumentation über den aktuellen Stand Ihres Builds. Haben unsere Spezialisten Gefährdungen oder Schäden an der Konstruktion festgestellt, werden diese klassifiziert und in der Dokumentation beschrieben und konkrete Maßnahmen eingeleitet. Anhand der aktuellen Dokumentation wissen Sie genau, was Sie tun müssen, um Ihr Regal wieder sicher zu machen.

Sollten bei der Inspektion der Regale durch unsere Spezialisten Mängel festgestellt werden, müssen diese behoben werden, damit die Sicherheit Ihres Regals wieder gewährleistet werden kann. Als Regalhersteller erhalten Sie von uns eine Ersatzteilliste und ein entsprechendes Angebot. So verschwenden Sie keine Zeit mehr mit der Suche nach Ersatzteilen und können Ihre Racks schnellstmöglich wieder sichern. Wir bieten Ihnen auf die Konstruktion Ihrer Regale abgestimmtes Schutz- und Sicherheitszubehör. Reduzieren Sie Ihre zukünftigen Kosten, indem Sie Ihre Regalkonstruktion gegen Beschädigungen rüsten und Ihr Lagergut sichern. Unsere Spezialisten geben Ihnen gerne Empfehlungen.

Mit uns profitieren Sie von einer zuverlässigen Terminabstimmung. Nach erfolgreicher Regalprüfung Ihrer Regalkonstruktion vereinbaren wir einen Termin für die nächste Regalbegehung. Damit Sie sich auf die jährliche Regalinspektion vorbereiten können, erinnern wir Sie frühzeitig an den nächsten Termin. Ein Termin passt kurzfristig nicht mehr? Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen neuen Termin.

Herr Leonardo Knödler

Telefon: +49 7151 / 99516-12
Fax: +49 7151 / 99516- 6

E-Mail: l.knoedler@knoedler.de

Bedruckte Fahnen

Sie benötigen eine individuell bedruckte Fahne oder Flagge für Ihren Verein, Organisation, Gemeinde oder Unternehmen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

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