Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufsbedingungen und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (AGB) der Fa. Hugo Knödler GmbH, Weinstadt

1. Geltung
1.1 Diese AGB gelten für gegenwärtige und zukünftigen Geschäfte des Kunden mit uns, ausgenommen solche, bei denen eine Vertragsanbahnung über den Web-Shop der Fa. Knödler erfolgt.
Diese AGB werden damit Vertragsbestandteil des abzuschließenden Vertrages.
1.2 Widersprechende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) in jeder Form sind stets unverbindlich und freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich generell oder im Einzelfall als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
Preislisten, Abbildungen und Maße sowie bildliche Darstellungen aller Art sind ebenfalls unverbindlich und freibleibend, wenn sie nicht in ein bindendes Angebot aufgenommen werden.
Bildliche Darstellungen beziehen sich immer nur auf den in der Bildunterschrift genannten Artikel. Ein Zwischenverkauf vor Vertragsschluss bleibt stets vorbehalten.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme unseres als verbindlich bezeichnendes Angebot durch den Kunden, sonst erst mit Annahme eines Angebots des Kunden (z.B. „Bestellung“) durch uns. Die Annahme des Angebots erfolgt unsererseits durch Auftragsbestätigung oder die Absendung der Ware.
Die Auftragsbestätigung ist für den Inhalt des Vertrags maßgeblich. Zusätzliche Vereinbarungen und nachträgliche Änderungen, insbesondere die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).
2.3 Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, in unserem Web-Shop oder in sonstigen Medien angeführten Informationen über unsere Leistungen und Produkte (Produktinformationen) sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, ebenso handelsübliche Abweichungen der Ware in Qualität, Maßgenauigkeit und Farbton. Technische Verbesserungen sind stets zulässig.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise gelten ab Versendungsort. Dies ist je nach den Umständen Weinstadt oder der inländische Sitz unseres Lieferanten. Verpackung, Frachtkosten, Vorfrachtkosten bei Bestellung zur Abholung, Transportversicherung und sonstige Versandkosten (zusätzliche Kosten) sowie etwaige Zölle werden zusätzlich berechnet. Zölle sind vom Kunden vorzulegen. Verbindlich ist jeweils der am Tage der Annahme eines Angebotes durch uns geltende Preis. Die zusätzlichen Kosten werden von uns vorab mitgeteilt.
3.2 Soweit Vorkasse vereinbart wurde, veranlassen wir den Versand unverzüglich nach vorbehaltlosem Zahlungseingang. Wir garantieren die Rückzahlung einer Vorauszahlung, sollte die Ware von uns aus irgendwelchen Gründen nicht geliefert werden oder nicht geliefert werden können.
3.3 Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert. Schecks gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung.
Abzug für Rabatte und Skonti sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder von uns in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung mitgeteilt wird.
3.4 Bei Lieferung auf Rechnung setzen wir die Kreditwürdigkeit des Kunden stillschweigend voraus. Sollten Umstände vorliegen, die einer pünktlichen Bezahlung der zu liefernden Ware entgegenstehen, hat uns der Kunde ungefragt über solche Umstände spätestens bei Bestellung zu informieren. Sollten sich solche Umstände nach Erteilung eines Auftrages ergeben oder uns bekannt werden, so sind wir berechtigt, die Lieferung von Vorkasse oder Zug-um-Zug-Zahlung abhängig zu machen.
3.5 Verändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so kommt stets der nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgebliche Zeitpunkt für die Bemessung des Steuersatzes und der geltende Steuersatz zur Anwendung. Der vereinbarte Bruttopreis kann sich dadurch ändern.

4.Gefahrübergang
Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe vor Ort bei Abholung bzw. bei Versendung mit der Absendung auf den Kunden über.

5.Lieferzeiten und Lieferfristen
5.1 Lieferzeiten und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.
5.2 Verbindliche Lieferzeiten und Lieferfristen sind nur dann Fixtermine im Sinne des
§ 286 II BGB und des § 376 HGB, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als „fix“ bezeichnet und bestätigt ist.
5.3 Bei Lieferverzug hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, soweit nicht ein Fixgeschäft vereinbart wurde. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5.4 Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Falle die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz zur Last.

6. Untersuchungs– und Rügepflicht, Gewährleistung und Haftung
6.1 Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Empfang entsprechend § 377 HGB zu untersuchen und sind erkennbare Mängel schriftlich zu rügen. Für Transportschäden gelten die Vorschriften der Ziffer 7 dieser AGB.
6.2 Für die von uns gelieferte Ware übernehmen wir die gesetzliche Mängelgewährleistung. Soweit wir durch individuelle Vereinbarung eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit übernehmen, so gelten diese Bestimmungen vorrangig, unbeschadet der Mindestansprüche nach dem Gesetz.
6.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir - unter vor läufigem Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort befindet, an den er vertragsgemäß geliefert wurde. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte der Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag zu. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen
6.4 Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung allgemeiner Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ebenso für Schäden, die von der Haftung nach Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für andere Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten unsererseits beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an den gelieferten Waren eintreten, haften wir nur dann und insoweit, wie das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6.5 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, wenn wir eine Vertragspflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Wir haften jedoch nur insoweit, wie die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6.6 Die gesetzliche Frist für die Mängelgewährleistung und besondere, vertragliche Garantien beginnen mit dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware beim Kunden.
6.7 Eine Mängelhaftung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel seine Ursache in einem Umstand hat, der in der Nutzung oder Gefahrensphäre des Kunden liegt und dieser Umstand außerhalb unseres Einflussbereiches oder der für unsere Produkte vorgesehenen und üblicherweise zu erwartenden Einsatzes liegt. Unsere Produkte sind für die Anwendungsbereiche bestimmt, die unseren Produktinformationen ausgeführt sind. Für die Verwendung außerhalb dieser Anwendungsbereiche übernehmen wir keine Haftung.
6.8 Unsere Gebrauchsanleitungen und technischen Anweisungen sind zur Verhütung von Schäden und Mängeln sowie Unfällen streng einzuhalten. Bei Nichtbeachtung sind Gewährleistungsrechte und Garantieansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel oder Schaden oder Unfall wäre auch bei ordnungsgemäßer Handhabung aufgetreten.

7. Besondere Prüfungspflicht bei Empfang der Ware
Bei Versand der Ware ist diese bei Anlieferung beim Kunden sofort auf sichtbare Beschädigungen der Verpackung und der Ware selbst zu prüfen. Beanstandungen sind sofort beim Frachtführer zu reklamieren und im Frachtbrief zu vermerken. Bei Beanstandungen wegen Schäden, die verspätet gemeldet werden, obliegt dem Kunden die Beweislast dafür, dass der Schaden schon bei Anlieferung der Ware an ihn
vorhanden war, es sei denn, die Natur des Schadens schließt einen Transportschaden aus.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis sämtliche Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden vollständig bezahlt sind.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist oder seine Zahlungen allgemein eingestellt hat oder ein Insolvenzantrag gestellt ist. Im Falle der Verarbeitung oder Umarbeitung gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Im Falle der Verbindung oder der Vermischung der Vorbehaltsware mit Sachen des Kunden oder Dritter erwerben wir Miteigentum nach §§ 947, 948 BGB.
8.3 Bei tatsächlichen oder rechtlichen Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist der Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen und sind wir unverzüglich unter Angabe sämtlicher für die Geltendmachung unserer Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt nötigen Informationen zu benachrichtigen.
8.4 Für den Fall der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware oder für den Fall des rechtlichen Erlöschens unseres Eigentumsvorbehalts durch Verbindung (§ 946 BGB), Vermischung (§ 947 BGB) oder Verarbeitung (§ 950 BGB), tritt der Kunde die ihm aus der Veräußerung oder dem sonstigen Eigentumsübergang zustehenden Entgeltsansprüche gegen seinen Abnehmer mit allen Sicherheiten bereits jetzt an uns zur Sicherheit ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung steht neben den gesetzlich entstehenden Miteigentumsrechten. Wir sind berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die abgetretene Forderung einzuziehen, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde hat uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Informationen auf erste Anforderung zu erteilen. Die Offenlegung ist dem Kunden mitzuteilen.
8.5 Mit Erlöschen des Eigentumsvorbehalts durch vollständige Erfüllung unserer Forderungen stehen dem Kunden die abgetretenen Forderung wieder zu. Wir geben die uns zustehenden Sicherheiten auf Wunsch des Kunden frei, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 25% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht in unserem billigen Ermessen.

9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
9.1 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden ist das für Weinstadt örtlich zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien und die vertraglichen Regelungen einschließlich dieser AGB gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

10. Gegenüber Endverbraucher gelten diese AGB nur insoweit, als nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen der §§ 307–310 BGB entgegenstehen.

 

 

Firma Hugo Knödler GmbH

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