Steigleiternprüfung

Steigleiternprüfung nach DGUV 208-032

 

Sehr geehrte Kunden,

wir beweisen seit vielen Jahrzehnten unsere Kompetenz im Fachgebiet Leitern, Tritte, Gerüste sowie Steigleitern und Sonderkonstruktionen.
Unsere Dienstleistung umfasst nicht nur die Leiter,- & Gerüst,- Steigleiternprüfung, sondern auch die Leitervermietung sowie die Gerüstvermietung.

Überprüfung von Steigleitern entsprechend der Betriebssichheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 20.
Entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss „Bauliche Einrichtungen“ der Berufsgenossenschaften.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass eine beauftragte Person Steigleitern wiederkehrend auf
ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie
der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel vorausgegangener Prüfungen.
In der Regel empfiehlt sich die jährliche Prüfung; je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese Frist verlängert
(z. B. in trockener Umgebung) bzw. verkürzt (z. B. in aggressiver Umgebung) werden.
Die Ergebnisse werden von uns Dokumentiert.
Bei unserer Prüfung wird dann festegtellt ob die Steigleitern noch den aktuellen Vorschriften entspricht, sollt die nicht der Fall sein
werden wir Ihnen Vorschläge unterbreiten.

Bei uns erhalten Sie von der Prüfung der Steigleitern über die Reparatur oder Nachrüstung bis hin zur Neumontage der Steigleitern den kompletten
Service aus einer Hand.

 

Ansprechpartner für Leiternprüfung:

Herr Leonardo Knödler

Telefon: +49 07151 / 99516-12
Fax: +49 07151 / 99516- 6
eMail l.knoedler@knoedler.de

 

 
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